24. April 2026
Telemedizinische Plattformen ermöglichen es Patienten, Ärzte für medizinisches Cannabis auch online zu konsultieren. Dies senkt die Hürde für eine erste Beratung erheblich.
1. Registrierung und medizinischer Fragebogen
2. Upload von Vorbefunden und Arztbriefen
3. Video-Konsultation mit einem zugelassenen Arzt
4. Ausstellung von BTM-Rezept und GKV-Antrag bei Eignung
Fernbehandlungen sind in Deutschland seit der Lockerung des Berufsordnungsverbots 2018 unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ärzte dürfen Patienten auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt behandeln, wenn dies medizinisch vertretbar ist.
Für bestimmte Untersuchungen oder bei unklarem Befund ist ein persönlicher Arzttermin weiterhin notwendig. Telemedizinische Plattformen sind kein Ersatz für Notfallversorgung.
Seriöse Plattformen verarbeiten Gesundheitsdaten nach DSGVO und sind an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.
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