24. April 2026
Ja. Seit März 2017 ist medizinisches Cannabis als Medikament zugelassen (§ 31 Abs. 6 SGB V) und kann von jedem approbierten Arzt auf einem BTM-Rezept verschrieben werden.
Grundsätzlich ja. Spezialisierte Schmerzmediziner, Neurologen und Onkologen haben jedoch oft mehr Erfahrung mit der Therapie.
Die gesetzliche Krankenkasse hat drei Wochen Zeit. In dringenden Fällen eine Woche. Ohne Entscheidung gilt der Antrag als genehmigt.
Nicht während der aktiven Wirkung. THC beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Fahreignung.
Innerhalb des EU-Schengenraums mit ärztlicher Bescheinigung möglich. Außerhalb der EU gelten die nationalen Gesetze des Ziellandes — immer vorab klären.
Keine gesetzliche Maximaldosis. Die Dosierung richtet sich nach dem individuellen Therapiebedarf und wird vom Arzt festgelegt. In der Praxis meist 0,5 g bis 3 g getrocknete Blüten täglich.
Mehr zu diesem Thema