24. April 2026
Seit März 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland als Medikament zugelassen. Wenn andere Therapien nicht ausreichend wirksam waren, können Ärzte Cannabis auf einem Betäubungsmittelrezept (BTM-Rezept) verschreiben.
Der erste Schritt ist ein ausführliches Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt. Medizinisches Cannabis kann bei verschiedenen Erkrankungen eingesetzt werden, wenn konventionelle Behandlungen nicht ausreichend geholfen haben.
Gesetzlich Versicherte stellen gemeinsam mit ihrem Arzt einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 31 Abs. 6 SGB V. Die Krankenkasse hat drei Wochen Zeit für eine Entscheidung (bei Dringlichkeit eine Woche).
Nach Genehmigung stellt Ihr Arzt ein Betäubungsmittelrezept aus. Das BTM-Rezept ist speziell für Substanzen des Betäubungsmittelgesetzes vorgesehen und hat besondere Sicherheitsmerkmale.
Das Rezept kann in einer deutschen Apotheke eingelöst werden. Spezialisierte Apotheken halten ein größeres Sortiment und können bei der Produktauswahl beraten.
Zu Beginn wird die Dosierung niedrig gehalten und schrittweise angepasst (Titration). Regelmäßige Arzttermine zur Kontrolle des Therapieerfolgs sind wichtig.
Mehr zu diesem Thema