24. April 2026
Die Frage der Kostenübernahme ist für viele Patienten zentral. Seit 2017 sind gesetzliche Krankenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen zur Kostenübernahme verpflichtet.
Der Antrag wird vom Arzt zusammen mit dem Patienten gestellt und enthält Diagnose, bisherige Behandlungsversuche und Begründung für die Cannabistherapie. Die Krankenkasse darf den Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.
Ohne Genehmigung oder bei Privatpatienten betragen die monatlichen Kosten je nach Produkt und Dosierung zwischen 200 und 1.500 Euro. Getrocknete Blüten sind in der Regel günstiger als Extrakte.
Private Krankenversicherungen handhaben die Erstattung unterschiedlich. Selbstzahler können medizinisches Cannabis direkt ohne Genehmigungsverfahren erhalten — lediglich das BTM-Rezept ist erforderlich.
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